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   VerfGH Berlin, 09.05.2003 - VerfGH 100/02   

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https://dejure.org/2003,40238
VerfGH Berlin, 09.05.2003 - VerfGH 100/02 (https://dejure.org/2003,40238)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 09.05.2003 - VerfGH 100/02 (https://dejure.org/2003,40238)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 09. Mai 2003 - VerfGH 100/02 (https://dejure.org/2003,40238)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 09.05.2003 - VerfGH 100/02
    Dieses Grundrecht gewährleistet, dass ein Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen hat (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist indessen dann nicht verletzt, wenn ein Gericht aus Gründen des formellen oder des materiellen Rechts das Vorbringen eines Beteiligten unberücksichtigt lässt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - a.a.O. und vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ).

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 09.05.2003 - VerfGH 100/02
    Die Beurteilung der nach § 530 Abs. 1 ZPO a.F. erforderlichen Sachdienlichkeit erfordert Berücksichtigung, Bewertung und Abwägung der beiderseitigen Interessen der Parteien; dem Gericht steht insoweit ein Ermessensspielraum zu (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 1960 - V ZR 102/59 - BGHZ 33, 398 und vom 10. Januar 1985 - III ZR 93/83 - NJW 1985, 1841 ).
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 09.05.2003 - VerfGH 100/02
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist indessen dann nicht verletzt, wenn ein Gericht aus Gründen des formellen oder des materiellen Rechts das Vorbringen eines Beteiligten unberücksichtigt lässt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - a.a.O. und vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ).
  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 09.05.2003 - VerfGH 100/02
    Der Verfassungsgerichtshof kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (vgl. Beschluss vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 46/97

    Überprüfung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung am Maßstab des Grundrechts

    Auszug aus VerfGH Berlin, 09.05.2003 - VerfGH 100/02
    Davon kann nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht eingehend mit der Rechtslage beschäftigt hat und seine Schlussfolgerungen nicht jeden sachlichen Grundes entbehren (vgl. Beschluss vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 ; st. Rspr.).
  • BGH, 23.11.1960 - V ZR 102/59

    Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 09.05.2003 - VerfGH 100/02
    Die Beurteilung der nach § 530 Abs. 1 ZPO a.F. erforderlichen Sachdienlichkeit erfordert Berücksichtigung, Bewertung und Abwägung der beiderseitigen Interessen der Parteien; dem Gericht steht insoweit ein Ermessensspielraum zu (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 1960 - V ZR 102/59 - BGHZ 33, 398 und vom 10. Januar 1985 - III ZR 93/83 - NJW 1985, 1841 ).
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